Der NDR bestätigte, dass allen Bewerbern, die einen Arbeitsvertrag erhalten sollen, Blut abgenommen werde. „Der Betriebsarzt teilt dem NDR lediglich mit, ob ein Bewerber für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist oder nicht“, sagte Pressesprecher Martin Gartzke. Die Einzelheiten der Diagnose würde der Arzt nicht weitergeben.
Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte diese Praxis des NDR. „Das ist nicht zu rechtfertigen“, sagte der Arbeitsrechtsexperte. In der Handhabung der Blutuntersuchungen beim Sender sieht er einen „Verstoß gegen das Datenschutzgesetz“. Darin sei festgelegt, dass Arbeitgeber von Arbeitnehmern nur die „erforderlichen“ Daten erheben dürften. Lediglich diejenigen Informationen seien für die Einstellung relevant, so Thüsing, die zur Beurteilung der Eignung eines Bewerbers notwendig seien.
Überwachung in Unternehmen: Auch der NDR lässt bluten – taz.de